Hinweisgebersystem/Whistleblowing

Als Pfarrgemeinde – und somit Körperschaft öffentlichen Rechts – sind wir nach der EU-Whistleblowing-Richtlinie verpflichtet, interne Meldekanäle für die anonyme Mitteilung von Verstößen gegen das EU-Recht einzurichten. Whistleblowing dient dazu, mögliche Missstände, Fehlverhalten und Rechtsverstöße anonym aufzuzeigen, mit dem Ziel, Schaden von Einzelnen, der Kirche, öffentlichen Stellen und der Allgemeinheit abzuwenden. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen und können auch einen Hinweis abgeben:

https://app.loupe.link/whistleblowing/d2ebb0cf-1fc6-40d9-bfe2-9374211d5bf5 

Die juristische Abteilung des Kirchenamtes kümmert sich im Anlassfall um die korrekte Behandlung von Hinweisen.

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